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Herzlich Willkommen beim

Angelportal des Sportfischereivereins Rheda - Gütersloh e.V

Wir möchten ihnen auf den folgenden Seiten unseren Verein vorstellen und ihnen einen Überblick ueber die wichtigsten Aktivitäten und Regelungen sowie Informationen ueber unserem Verein geben.

Viel Spaß wünscht Ihnen
Sportfischereiverein Rheda - Gütersloh e.V.

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Wichtige Info – Bachangeltage

30.08.2025

Die Bachangeltage 2025 am 14.09 / 28.09 und 12.10.2025 finden statt. Anmeldungen werden vom 2. Vorsitzenden unter der Telefonnummer 0176-57 60 88 55 entgegengenommen.

Wenn Mitglieder Interesse an der Vorstandsarbeit, insbesondere der des Sportwartes haben, bitte beim 2. Vorsitzenden, Karl Slowik, per E-Mail mailto:2.vorsitzender@sfv-rh-gt.de, melden.

Euer Vorstand

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Wichtige Info – Ausgabe der Angelpapiere ab 15.09.2025 geändert!

24.08.2025

Ab dem 15.09.2025 erfolgt die Ausgabe der Angelpapiere täglich über Angelsport Kleinegreber (Peter Voß), Herzebrocker Str.7, 33330 Gütersloh.

Die Ausgabe der Angelpapiere am Vereinsheim erfolgen somit letztmalig Sonntags am 31.08.2025 / 07.09.2025 / 14.08.2025.

Euer Vorstand ____________________________________________________________

Wichtige Info – Sperrungen aufgehoben!

06.05.2025

Der Fehlesee und der Bänischsee sind wieder freigegeben!

Euer Vorstand ____________________________________________________________

Fehler in unserem Terminkalender

Das Jugendangeln im November findet nicht am Samstag den 08.11.2025 statt, sondern am Sonntag den 09.11.2025. ____________________________________________________________

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Für Kinder unter 10 Jahren (ohne Jugendfischereischein) gilt der folgende Erlass des Ministeriums:

Erlass des MUNLV NRW vom 16.03.2010

Auslegung des § 31 Abs. 2 Buchstabe a Landesfischereigesetz (LFischG) hinsichtlich der Zulassung von Kindern beim Angeln

Im Folgenden gebe ich Ihnen meine Auffassung zur Kenntnis, in welchem Rahmen und in welchem Ausmaß Kinder ohne Fischereischein beim Angeln aktiv werden dürfen.
Kinder können in NRW erst mit Vollendung des zehnten Lebensjahres einen Jugendfischereischein erwerben.
Viele Kinder entdecken jedoch schon in früherem Alter ihr Interesse am Angeln.
Um bei den erwachsenen Fischereischeininhabern (z.B. Eltern und Großeltern) keine Unsicherheit aufkommen zu lassen, was nach dem Landesfischereigesetz Kindern ohne Fischereischein erlaubt ist und was nicht, wird hiermit klargestellt:

Erstens:
Nach § 31 Abs. 2 Buchstabe a LFischG können Personen ohne Fischereischein einen Fischereiberechtigten, einen Fischereipächter oder einen von diesen beauftragten Inhaber eines Fischereischeines bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen, es sei denn, sie üben den Fischfang mit der Handangel oder mit Geräten zum Fang von Köderfischen aus.

Zweitens:
In Abstimmung mit dem Beirat ´für Fischereiwesen sehe ich es als mit § 31 Abs. 2 Buchstabe a LFischG vereinbar an, wenn Kinder unter 10 Jahren von erwachsenen Fischereischeininhabern unter den folgenden Einschränkungen mit dem Angeln vertraut gemacht werden und beim Angeln assistieren können:
Alle Vorgänge des Angelns, die von Kindern unter 10 Jahren beherrscht werden können, sind den Kindern unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung von erwachsenen Fischereischeininhabern im Sinne einer Unterstützung bei der Ausübung des Fischfangs grundsätzlich erlaubt.
Dazu kann auch das Halten einer Handangel im Einwirkungsbereich des Fischereischeininhabers gehören.
Ausgenommen von den genannten Tätigkeiten sind die tierschutzrelevanten Vorgänge beim Angeln, insbesondere das Abhaken und Töten von Fischen. Die begleitenden erwachsenen Fischereischeininhaber tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Beschränkungen des Angelns mit Kindern.

Eckhard Uhlenberg
Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen