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Herzlich Willkommen beim

Angelportal des Sportfischereivereins Rheda - Gütersloh e.V

Wir möchten ihnen auf den folgenden Seiten unseren Verein vorstellen und ihnen einen Überblick ueber die wichtigsten Aktivitäten und Regelungen sowie Informationen ueber unserem Verein geben.

Viel Spaß wünscht Ihnen
Sportfischereiverein Rheda - Gütersloh e.V.

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Nachruf auf Wilfried Reckmeyer


Mit großer Anteilnahme und tiefer Trauer nehmen wir Abschied von unserem langjährigen Mitglied Wilfried Reckmeyer, der am 28. November 2025 im Alter von 82 Jahren verstorben ist.

Wilfried wurde am 14. Oktober 1943 geboren und trat im Jahr 2001 dem SFV Rheda-Gütersloh e.V. bei. Schon kurz nach seinem Eintritt zeigte sich, dass er mehr sein würde als nur ein engagiertes Mitglied.

Ab 2002 übernahm er das Amt des Fischereiaufsehers, das er mit außergewöhnlicher Zuverlässigkeit, Sachkenntnis und großem Verantwortungsbewusstsein ausfüllte. Sein Einsatz und seine organisatorischen Fähigkeiten führten ihn schließlich in die Geschäftsführung unseres Vereins. Von 2015 bis 2024 diente Wilfried als 1. Geschäftsführer und prägte in dieser Zeit maßgeblich die Entwicklung und Stabilität des Vereins. Seit 2024 war er als 2. Geschäftsführer weiterhin ein unverzichtbarer Teil unseres Führungsteams – loyal, umsichtig und stets mit einem offenen Ohr für die Anliegen der Mitglieder.

Für sein unermüdliches Engagement wurde Wilfried mehrfach geehrt. Er erhielt 2005 die Nadel für besondere Verdienste in Silber sowie 2014 die Nadel für besondere Verdienste in Gold des LFV Westfalen-Lippe e.V. Diese Auszeichnungen spiegeln nur einen kleinen Teil dessen wider, was Wilfried für unseren Verein geleistet hat.

Mit ihm verlieren wir nicht nur einen überaus aktiven und hilfsbereiten Angelfreund, sondern auch einen Menschen, der durch seine freundliche Art, seine Geradlinigkeit und seine Verbundenheit zum Verein viele Herzen erreicht hat. Sein Wirken wird uns als Vorbild dienen und sein Verlust eine spürbare Lücke hinterlassen.

Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie und allen Angehörigen.

Wir werden Wilfried Reckmeyer stets in dankbarer und ehrender Erinnerung behalten.

Sportfischerverein Rheda-Gütersloh e.V.

Der Vorstand

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Der SFV Rheda-Gütersloh e.V. ist Gewässer-Verbesserer im Oktober 2025


Den Empfehlungen des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V. folgend, hat der SFV Rheda-Gütersloh e.V. die Umgestaltung von Uferbereichen am ehemaligen Abgrabungsgewässer Fehlesee in Harsewinkel umgesetzt.

Das aus Sandabbau entstandene Gewässer war nach über 30 Jahren ohne Nutzung vollständig mit dichtem Baumbestand bewachsen.
Charakteristisch für solche Baggerseen sind steil abfallende Ufer ohne Flachwasserbereiche oder Röhrichtzonen, die für viele Fischarten, Amphibien und Insekten jedoch von großer Bedeutung sind.
Mit der erfolgreichen Umsetzung dieses Projekts zeigt der SFV Rheda-Gütersloh e.V., wie durch gezielte und fachlich fundierte Maßnahmen auch künstliche Gewässer nachhaltig ökologisch aufgewertet werden können.

Zum Bericht


Euer Vorstand

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Wichtige Info – Änderungen am Leckisee!


Drei neue Angelplätze am Leckisee: Am Südlichen Ufer wurden drei neue Angelplätze geschaffen. Das Schongebiet ist wie in der Markierung dort aufgehoben. Die Insel und drumherum bleibt das Schongebiet bestehen.


Hinweisschilder beachten!

Euer Vorstand

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Wichtige Info – Bänischsee weiterhin gesperrt!


Der Bänischsee ist weiterhin gesperrt und jegliches Angeln verboten. Grund hierfür ist ein Rotalgenbefall.

Euer Vorstand

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Wichtige Änderung zum 01.01.2026 – Pachtvertrag Luttersee!


Der Pachtvertrag vom Luttersee wurde nicht verlängert. Somit ist das Angeln am Luttersee nur noch bis einschließlich 31.12.2025 erlaubt. Danach herrscht dort Angelverbot.

Euer Vorstand

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Wichtige Info – aktuelle Sperrung Bänischsee

26.10.2025

Der Bänischsee ist, bis einschließich 09.11.2025, gesperrt.

Euer Vorstand

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Wichtige Info – Bachangeltage

30.08.2025

Die Bachangeltage 2025 am 14.09 / 28.09 und 12.10.2025 finden statt. Anmeldungen werden vom 2. Vorsitzenden unter der Telefonnummer 0176-57 60 88 55 entgegengenommen.

Wenn Mitglieder Interesse an der Vorstandsarbeit, insbesondere der des Sportwartes haben, bitte beim 2. Vorsitzenden, Karl Slowik, per E-Mail mailto:2.vorsitzender@sfv-rh-gt.de, melden.

Euer Vorstand

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Wichtige Info – Ausgabe der Angelpapiere ab 15.09.2025 geändert!

24.08.2025

Ab dem 15.09.2025 erfolgt die Ausgabe der Angelpapiere täglich über Angelsport Kleinegreber (Peter Voß), Herzebrocker Str.7, 33330 Gütersloh.

Die Ausgabe der Angelpapiere am Vereinsheim erfolgen somit letztmalig Sonntags am 31.08.2025 / 07.09.2025 / 14.08.2025.

Euer Vorstand ____________________________________________________________ ____________________________________________________________

Fehler in unserem Terminkalender

Das Jugendangeln im November findet nicht am Samstag den 08.11.2025 statt, sondern am Sonntag den 09.11.2025. ____________________________________________________________

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Für Kinder unter 10 Jahren (ohne Jugendfischereischein) gilt der folgende Erlass des Ministeriums:

Erlass des MUNLV NRW vom 16.03.2010

Auslegung des § 31 Abs. 2 Buchstabe a Landesfischereigesetz (LFischG) hinsichtlich der Zulassung von Kindern beim Angeln

Im Folgenden gebe ich Ihnen meine Auffassung zur Kenntnis, in welchem Rahmen und in welchem Ausmaß Kinder ohne Fischereischein beim Angeln aktiv werden dürfen.
Kinder können in NRW erst mit Vollendung des zehnten Lebensjahres einen Jugendfischereischein erwerben.
Viele Kinder entdecken jedoch schon in früherem Alter ihr Interesse am Angeln.
Um bei den erwachsenen Fischereischeininhabern (z.B. Eltern und Großeltern) keine Unsicherheit aufkommen zu lassen, was nach dem Landesfischereigesetz Kindern ohne Fischereischein erlaubt ist und was nicht, wird hiermit klargestellt:

Erstens:
Nach § 31 Abs. 2 Buchstabe a LFischG können Personen ohne Fischereischein einen Fischereiberechtigten, einen Fischereipächter oder einen von diesen beauftragten Inhaber eines Fischereischeines bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen, es sei denn, sie üben den Fischfang mit der Handangel oder mit Geräten zum Fang von Köderfischen aus.

Zweitens:
In Abstimmung mit dem Beirat ´für Fischereiwesen sehe ich es als mit § 31 Abs. 2 Buchstabe a LFischG vereinbar an, wenn Kinder unter 10 Jahren von erwachsenen Fischereischeininhabern unter den folgenden Einschränkungen mit dem Angeln vertraut gemacht werden und beim Angeln assistieren können:
Alle Vorgänge des Angelns, die von Kindern unter 10 Jahren beherrscht werden können, sind den Kindern unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung von erwachsenen Fischereischeininhabern im Sinne einer Unterstützung bei der Ausübung des Fischfangs grundsätzlich erlaubt.
Dazu kann auch das Halten einer Handangel im Einwirkungsbereich des Fischereischeininhabers gehören.
Ausgenommen von den genannten Tätigkeiten sind die tierschutzrelevanten Vorgänge beim Angeln, insbesondere das Abhaken und Töten von Fischen. Die begleitenden erwachsenen Fischereischeininhaber tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Beschränkungen des Angelns mit Kindern.

Eckhard Uhlenberg
Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen