Viel Spaß wünscht Ihnen
Sportfischereiverein Rheda - Gütersloh e.V.
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Nachruf auf Wilfried Reckmeyer
Mit großer Anteilnahme und tiefer Trauer nehmen wir Abschied von unserem langjährigen Mitglied
Wilfried Reckmeyer, der am 28. November 2025 im Alter von 82 Jahren verstorben ist.
Wilfried wurde am 14. Oktober 1943 geboren und trat im Jahr 2001 dem SFV Rheda-Gütersloh e.V.
bei. Schon kurz nach seinem Eintritt zeigte sich, dass er mehr sein würde als nur ein engagiertes
Mitglied.
Ab 2002 übernahm er das Amt des Fischereiaufsehers, das er mit außergewöhnlicher
Zuverlässigkeit, Sachkenntnis und großem Verantwortungsbewusstsein ausfüllte.
Sein Einsatz und seine organisatorischen Fähigkeiten führten ihn schließlich in die Geschäftsführung
unseres Vereins. Von 2015 bis 2024 diente Wilfried als 1. Geschäftsführer und prägte in dieser Zeit
maßgeblich die Entwicklung und Stabilität des Vereins. Seit 2024 war er als 2. Geschäftsführer
weiterhin ein unverzichtbarer Teil unseres Führungsteams – loyal, umsichtig und stets mit einem
offenen Ohr für die Anliegen der Mitglieder.
Für sein unermüdliches Engagement wurde Wilfried mehrfach geehrt. Er erhielt 2005 die Nadel für
besondere Verdienste in Silber sowie 2014 die Nadel für besondere Verdienste in Gold des LFV
Westfalen-Lippe e.V. Diese Auszeichnungen spiegeln nur einen kleinen Teil dessen wider, was
Wilfried für unseren Verein geleistet hat.
Mit ihm verlieren wir nicht nur einen überaus aktiven und hilfsbereiten Angelfreund, sondern auch
einen Menschen, der durch seine freundliche Art, seine Geradlinigkeit und seine Verbundenheit zum
Verein viele Herzen erreicht hat. Sein Wirken wird uns als Vorbild dienen und sein Verlust eine
spürbare Lücke hinterlassen.
Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie und allen Angehörigen.
Wir werden Wilfried Reckmeyer stets in dankbarer und ehrender Erinnerung behalten.
Sportfischerverein Rheda-Gütersloh e.V.
Der Vorstand
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Der SFV Rheda-Gütersloh e.V. ist Gewässer-Verbesserer im Oktober 2025
Den Empfehlungen des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V. folgend, hat der SFV Rheda-Gütersloh e.V. die Umgestaltung von Uferbereichen am ehemaligen Abgrabungsgewässer Fehlesee in Harsewinkel umgesetzt.
Das aus Sandabbau entstandene Gewässer war nach über 30 Jahren ohne Nutzung vollständig mit dichtem Baumbestand bewachsen.
Charakteristisch für solche Baggerseen sind steil abfallende Ufer ohne Flachwasserbereiche oder Röhrichtzonen, die für viele Fischarten, Amphibien und Insekten jedoch von großer Bedeutung sind.
Mit der erfolgreichen Umsetzung dieses Projekts zeigt der SFV Rheda-Gütersloh e.V., wie durch gezielte und fachlich fundierte Maßnahmen auch künstliche Gewässer nachhaltig ökologisch aufgewertet werden können.
Zum Bericht
Euer Vorstand
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Wichtige Info – Änderungen am Leckisee!
Drei neue Angelplätze am Leckisee:
Am Südlichen Ufer wurden drei neue Angelplätze geschaffen. Das
Schongebiet ist wie in der Markierung dort aufgehoben. Die Insel und
drumherum bleibt das Schongebiet bestehen.
Hinweisschilder beachten!
Euer Vorstand
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Wichtige Info – Bänischsee weiterhin gesperrt!
Der Bänischsee ist weiterhin gesperrt und jegliches Angeln verboten.
Grund hierfür ist ein Rotalgenbefall.
Euer Vorstand
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Wichtige Änderung zum 01.01.2026 – Pachtvertrag Luttersee!
Der Pachtvertrag vom Luttersee wurde nicht verlängert.
Somit ist das Angeln am Luttersee nur noch bis einschließlich 31.12.2025 erlaubt.
Danach herrscht dort Angelverbot.
Euer Vorstand
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Wichtige Info – aktuelle Sperrung Bänischsee
26.10.2025
Der Bänischsee ist, bis einschließich 09.11.2025, gesperrt.
Euer Vorstand
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Wichtige Info – Bachangeltage
30.08.2025
Die Bachangeltage 2025 am 14.09 / 28.09 und 12.10.2025 finden statt. Anmeldungen werden vom 2. Vorsitzenden unter der Telefonnummer 0176-57 60 88 55 entgegengenommen.
Wenn Mitglieder Interesse an der Vorstandsarbeit, insbesondere der des Sportwartes haben, bitte beim 2. Vorsitzenden, Karl Slowik, per E-Mail mailto:2.vorsitzender@sfv-rh-gt.de, melden.
Euer Vorstand
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Wichtige Info – Ausgabe der Angelpapiere ab 15.09.2025 geändert!
24.08.2025
Ab dem 15.09.2025 erfolgt die Ausgabe der Angelpapiere täglich über Angelsport Kleinegreber (Peter Voß), Herzebrocker Str.7, 33330 Gütersloh.
Die Ausgabe der Angelpapiere am Vereinsheim erfolgen somit letztmalig Sonntags am 31.08.2025 / 07.09.2025 / 14.08.2025.
Euer Vorstand
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Fehler in unserem Terminkalender
Das Jugendangeln im November findet nicht am Samstag den 08.11.2025 statt, sondern am Sonntag den 09.11.2025.
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Für Kinder unter 10 Jahren (ohne Jugendfischereischein) gilt der folgende Erlass des Ministeriums:
Erlass des MUNLV NRW vom 16.03.2010
Auslegung des § 31 Abs. 2 Buchstabe a Landesfischereigesetz (LFischG) hinsichtlich der
Zulassung von Kindern beim Angeln
Im Folgenden gebe ich Ihnen meine Auffassung zur Kenntnis, in welchem Rahmen und in
welchem Ausmaß Kinder ohne Fischereischein beim Angeln aktiv werden dürfen.
Kinder können in NRW erst mit Vollendung des zehnten Lebensjahres einen
Jugendfischereischein erwerben. Viele Kinder entdecken jedoch schon in früherem Alter ihr
Interesse am Angeln. Um bei den erwachsenen Fischereischeininhabern (z.B. Eltern und
Großeltern) keine Unsicherheit aufkommen zu lassen, was nach dem Landesfischereigesetz
Kindern ohne Fischereischein erlaubt ist und was nicht, wird hiermit klargestellt:
Erstens:
Nach § 31 Abs. 2 Buchstabe a LFischG können Personen ohne Fischereischein einen
Fischereiberechtigten, einen Fischereipächter oder einen von diesen beauftragten Inhaber
eines Fischereischeines bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen, es sei denn, sie üben
den Fischfang mit der Handangel oder mit Geräten zum Fang von Köderfischen aus.
Zweitens:
In Abstimmung mit dem Beirat ´für Fischereiwesen sehe ich es als mit § 31 Abs. 2 Buchstabe
a LFischG vereinbar an, wenn Kinder unter 10 Jahren von erwachsenen
Fischereischeininhabern unter den folgenden Einschränkungen mit dem Angeln vertraut
gemacht werden und beim Angeln assistieren können:
Alle Vorgänge des Angelns, die von Kindern unter 10 Jahren beherrscht werden können, sind
den Kindern unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung von erwachsenen
Fischereischeininhabern im Sinne einer Unterstützung bei der Ausübung des Fischfangs
grundsätzlich erlaubt. Dazu kann auch das Halten einer Handangel im Einwirkungsbereich
des Fischereischeininhabers gehören. Ausgenommen von den genannten Tätigkeiten sind
die tierschutzrelevanten Vorgänge beim Angeln, insbesondere das Abhaken und Töten von
Fischen. Die begleitenden erwachsenen Fischereischeininhaber tragen die Verantwortung
für die Einhaltung der Beschränkungen des Angelns mit Kindern.
Eckhard Uhlenberg
Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
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